Finanzielle Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe (Nachführung eingestellt)

Zu den finaziellen Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz gehören die Alimentenbevorschussung und die Alimentenvermittlung. In der vorliegenden Tabelle werden die Anzahl der Fälle und die Beträge seit 2001 aufgelistet.

    Aufgrund der Neuerung, dass die ergänzenden Hilfen zur Erziehung (ehemals «erzieherische Hilfen») seit 2022 durch den Kanton Zürich bewilligt und finanziert werden, kann diese bis 2021 durch die Sozialen Dienste geführte Statistik **nicht weitergeführt werden**.

Daten und Ressourcen

Bemerkungen

Bemerkung

Beträge werden in CHF 1'000 ausgewiesen

Definitionen

Alimentenbevorschussung Die Alimente werden dem unterhaltsberechtigen Kind von der zuständigen Wohnsitzgemeinde, also für die Stadt Zürich von der Alimentenstelle, als Vorschuss ausbezahlt. Die Alimentenstelle fordert dann das Geld bei dem oder der Unterhaltspflichtigen direkt ein.

Rückerstattung der Alimentenbevorschussung Die bevorschussten Alimente werden von dem zur Alimentenzahlung verpflichteten Elternteil per Inkasso eingetrieben.

Alimentenvermittlung Die Alimentenstelle unterstützt die unterhaltsberechtigte Person, die geschuldeten Alimente einzutreiben. Für laufende Unterhaltsbeiträge, die nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlt werden, wird Inkassohilfe geleistet.

Geschäftsbericht

Im Geschäftsbericht werden jährlich alle Zahlen zum Thema Sozialhilfe veröffentlicht.

Attribute

Jahr (technisch: Jahr)
Jahr: Stichtag ist der 31. Dezember
Fälle (technisch: Fälle)
Anzahl Fälle mit Alimentenbevorschussung
Alimentenbevorschussung (in 1'000 Fr.) (technisch: Alimentenbevorschussung)
Alimentenbevorschussung (in 1'000 Fr.)
Rückerstattungen Alimentenbevorschussung (in 1'000 Fr.) (technisch: Rückerstattungen_Bevorschussung)
Rückerstattungen Alimentenbevorschussung (in 1'000 Fr.)
Alimentenvermittlungen (in 1'000 Fr.) (technisch: Vermittlungen)
Alimentenvermittlungen (in 1'000 Fr.)