ÖREB-Kataster - vereinfachtes Datenmodell ZH - Waldabstandslinien (OGD) (kantonaler Datensatz)

Waldabstandslinien gemäss § 66 PBG "Der Zonenplan setzt im Bauzonengebiet Waldabstandslinien fest.Die Linien sin in einem Abstand von 30 m von der Waldgrenze festzusetzen; bei kleinen Waldparzellen oder bei besonderen örtlichen Verhältnissen können sie näher an oder weiter von der Waldgrenze gezogen werden."

Daten und Ressourcen

Bemerkungen

Genereller Hinweis zum Geodatensatz:

Weitere Informationen zu diesem Datensatz finden sie unter «ÖREB-Kataster - vereinfachtes Datenmodell ZH - Waldabstandslinien (OGD)» auf geolion.zh.ch