Landpreiszonen zur Gebührenordnung

Die Gebührenordnung zum Sondergebrauchsregelemt der Stadt Zürich (GOSGR) regelt die Berechnung der Gebühr für die bauliche Inanspruchnahme öffentlichen städtischen Grundes zu privaten Zwecken. Dazu ist u.a. der Landwert am Ort der Benützung zu berücksichtigen.

Zweck: Der Datensatz dient der Festlegung, in welchem Gebiet die Nutzung stattfindet und welcher Tarif zur Anwendung kommt.

Daten und Ressourcen

Bemerkungen

Genereller Hinweis zum Geodatensatz:

Weitere Informationen zu diesem Datensatz finden sie unter «Landpreiszonen zur Gebührenordnung» auf Geocat.ch.

Datenerfassung:

Daten werden vom AfS im Auftrag des TAZ erhoben.

Datengrundlage:

Anhand von Handänderungen

Weitere Informationen zu diesem Thema:

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Statisches Vorschaubild:

BildText

Attribute

ID1
. Typ DOUBLE.
LPZNAME
Bezeichnung der Landpreiszone in Worten: exklusive Lage, gute Lage, mittlere Lage, sehr gute Lage, Übrige Lage. Typ STRING.
LPZ_TYP
Bezeichnung der Landpreiszone in Zahlen: 1a, 1b, 2, 3a, 3b, 4a, 4b, 5a, 5b. Typ STRING.
OBJECTID
. Typ LONG INTEGER.
REVIDIERT
. Typ STRING.
GEOMETRIE
. Typ SHAPE.