Hundezonen

Im kantonale Hundegesetz (HuG 554.5) sind Ver- und Gebote im Umgang mit Hunden dargelegt. Zutrittsverbote sind für verschiedene Objekttypen geregelt. Die zuständige Behörde kann für weitere Objekten eine Bestimmung verfügen. In der Stadt Zürich liegt diese Zuständigkeit bei Sicherheitsdepartement (SID). Verschiedene Dienstabteilungen können beim SID begründete Anträge für bestimmte Bestimmungen (Leinenpflicht, Hundeverbot, Freilaufzone) stellen. Im Datensatz Hundezonen sind jene Objekte aufgeführt, welche mittels Verfügung durch den Stadtrat rechtskräftig verabschiedet wurden.

Zweck: Die Hundezonen dienen der Bevölkerung als Information, wo was für die Hundehaltung in der Stadt Zürich gilt. Die rechtskräftige Durchsetzung obliegt dem Sicherheitsdepartement. Es gibt grundsätzlich drei Kategorien: - Leinenpflicht (ganzjährig, jahreszeitlich, tageszeitliche Differenzierung) - Hundeverbot - Freilaufzonen Sämtliche Objekte sind an wichtigen Zugangsstellen mit Tafeln versehen aus denen hervorgeht, was in diesem Objekt gilt.

Daten und Ressourcen

Bemerkungen

Genereller Hinweis zum Geodatensatz:

Weitere Informationen zu diesem Datensatz finden sie unter «Hundezonen» auf Geocat.ch.

Statisches Vorschaubild:

BildText

Attribute

OBJECTID
. Typ LONG INTEGER.
OBJEKT
. Typ LONG INTEGER.
ZONE
1 = Hundeverbot 3 = Leinenpflicht 7 = Hundefreilaufzone 8 = Leinenpflicht 10-22 Uhr 9 = Leinenpflicht 1. April bis 30. September 12 = Leinenpflicht 1. April bis 30. September 10-22 Uhr. Typ LONG INTEGER.
ZONENNAME
Name des Areals / Parkanlage. Typ STRING.
BEMERKUNGEN
Bemerkungen. Typ STRING.
GESETZGEBUNG
Gesetzliche Grundlage für Einschränkung. Typ STRING.
GUETLIG_BIS
Aufhebung des Erlasses. Typ DATE.
GEOMETRIE
. Typ SHAPE.
EINSCHRAENKUNGEN
Einschränkung für die entsprechende Anlage. Typ STRING.
ZUSATZBEDINGUNG
Zusätzliche Informationen zu Einschränkungen. Typ STRING.
GUELTIG_AB
Datum des Erlasses. Typ DATE.