Privathaushalte nach Haushaltsform und Anzahl Kinder
Daten und Ressourcen
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BEV380OD3809.csvCSV
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Datenowner |
Erstmalige Veröffentlichung |
Kontakt |
Zeitraum |
Datentyp |
Aktualisierungsdatum |
Datenlieferant |
Version |
Räumliche Beziehung |
Aktualisierungsintervall |
Rechtsgrundlage |
Bemerkungen
Attribute
Jahr (technisch: StichTagDatJahr) |
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Jahresendbestand (Numerisch) |
Haushaltsform Sortiercode (technisch: HHtypSort) |
Haushaltsform Sortiercode (Numerisch) |
Haushaltsform Beschreibung (technisch: HHtypLang) |
Haushaltsform Beschreibung (String) |
Anzahl Kinder Sortiercode (technisch: AnzahlKinderSort) |
Anzahl Kinder Sortiercode (Numerisch) |
Anzahl Kinder Beschreibung (technisch: AnzahlKinderKurz) |
Anzahl Kinder Beschreibung (String) |
Anzahl Privathaushalte (technisch: AnzHH) |
Anzahl Privathaushalte (Numerisch) |
Haushalt
Zu einem Haushalt zählen alle Personen, welche zusammen in der gleichen Wohnung leben. Dazu wird für Personen der wirtschaftliche Wohnsitzbegriff verwendet. Kollektivhaushalte (Heime, Spitäler, Institutionen des Strafvollzugs, Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende u.ä.) werden nicht berücksichtigt.
Haushaltsformen
Es werden folgende Haushaltsformen unterschieden:
Einpersonenhaushalt: eine Einzelperson
Zweipersonenhaushalt: Zwei Einzelpersonen ohne registrierte Familienbeziehung. Dies umfasst Zweier-Wohngemeinschaften wie auch Konsensualpaare, aber keine Ehepaare.
Ehepaar ohne Kinder. Ehepaar ohne Kinder.
Eingetragenes Paar ohne Kinder. Eingetragenes Paar ohne Kinder.
Ein-Elternhaushalt: Alleinerziehender Elternteil mit volljährigen oder minderjährigen Kind(ern) im gleichen Haushalt.
Ehepaar mit Kind(ern): Ehepaar mit volljährigen oder minderjährigen Kind(ern) im Haushalt.
Eingetragenes Paar mit Kind(ern). Eingetragenes Paar mit volljährigen oder minderjährigen Kind(ern) im Haushalt.
Paar mit Kind(ern): Zwei (unverheiratete) Einzelpersonen mit mindestens einem anerkannten Kind im gleichen Haushalt.
Patchwork-Haushalt: Alleinerziehender Elternteil mit Kind(ern) plus eine Einzelperson (unabhängig von Geschlecht und Alter) oder plus eine weitere alleinerziehende Person mit Kind(ern) im gleichen Haushalt. Die zusätzliche Person hat keine registrierte Familienbindung zum alleinerziehenden Elternteil. Sind nur volljährige Kinder mit im Haushalt, wird dieser den Wohngemeinschaften zugeteilt. Auch Alleinerziehende, die mit Verwandten (Tanten, Schwestern, Brüdern) oder einer/einem Bekannten leben, fallen somit unter den Begriff «Patchwork-Haushalt», im Gegensatz zur im Alltag gebräuchlichen Bedeutung.
Wohngemeinschaft ohne Kinder: Haushalt mit mehreren Familienkernen (oder Einzelpersonen; mindestens drei Personen) ohne registrierte Bindung untereinander.
Wohngemeinschaft mit Kind(ern): Haushalt mit mindestens einer Familie mit Kind(ern) plus weitere Einzelpersonen ohne registrierte Bindung untereinander, und/oder plus weitere Familien (mindestens drei Personen). Diese Haushaltsform beinhaltet auch Konstellationen, in denen Familien mit Kindern zusammen mit Hausangestellten oder Au-pairs in einer Wohnung leben.
Generationenhaushalt: Mindestens drei Generationen umfassender Haushalt.
Familien-Verbund: Seltene Haushalte mit komplexen Familienverbindungen.