Amtliche Vermessungsdaten Stadt Zürich Jahresendstand 2015

Die amtliche Vermessung (AV) liefert geometrische Daten zum Grundeigentum und ist die Grundlage für viele weitere Geodaten und Anwendungen in Wirtschaft, Verwaltung und Privatleben. Achtung: Dies ist der Jahresendstand 2015 der AV-Daten!

Zweck: Als amtliche Vermessung im Sinne von Artikel 950 ZGB gelten die zur Anlage und Führung des Grundbuchs vom Kanton genehmigten und vom Bund anerkannten Vermessungen. Die Daten der amtlichen Vermessung sind Georeferenzdaten, die von Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie von der Wirtschaft, der Wissenschaft und Dritten zur Gewinnung von Geoinformationen verwendet werden. Auf dem GeoServer sind für die stadtinternen Nutzenden optimierte Tabellenstrukturen aufgeschaltet.

Daten und Ressourcen

Bemerkungen

Genereller Hinweis zum Geodatensatz:

Es handelt sich hierbei um einen Geodatensatz, welcher aus mehreren Geodatenelmenten besteht. Diese Geodatenelemente werden hier nicht im Detail beschrieben. Sie finden jedoch sämtliche Informationen - wie beispielsweise die Attributbeschreibungen - «Amtliche Vermessungsdaten Stadt Zürich Jahresendstand 2015» auf Geocat.ch.

Informationen zum Datensatz:

Datenelemente werden nur im Datenformat ESRI SDE GDB beschrieben. Zusätzliches Datenformat mit identischem Inhalt: Oracle SDO im Schema GEOZ_SDO. Das Attribut OBJECTID ist nur im Datenformat ESRI SDE GDB vorhanden. Tabellen, die nur im Datenformat Oracle SDO vorkommen werden auch beschrieben.

Datenerfassung:

Die Nachführung der wesentlichen Daten erfolgt laufend und basiert auf einem Meldewesen zwischen Baubehörden, Bauherrschaft, Gebäudeversicherung, Grundbuchamt und GeoZ. Die Stadt Zürich ist der Toleranzstufe 2 der technischer Verordnung über die amtlichen Vermessung (TVAV) zugeordnet. Aktualität: Die Daten besitzen keinen öffentlichen Glauben im Sinne des Grundbuchrechtes und die Datenabgabe erfolgt ohne Überprüfung des derzeitigen Zustandes im Felde. Die Rechtsgültigkeit der Grundstücke ist auf dem zuständigen Grundbuchamt zu erfragen. Qualität: Der grössere Teil der Daten der Ebenen Bodenbedeckung (Gebäude, Strassen, Wald, Gewässer etc.) und Einzelobjekte (unterirdische Gebäude, Unterstände, Mauern, Treppen etc.) wurde digitalisiert, und es muss mit einer Standardabweichung von ca. ±10-15 cm gerechnet werden. Diese Situationspunkte sind deshalb im Bedarfsfalle mit Feldmessungen zu überprüfen. Die Nachführung dieser Ebenen erfolgt seit August 1998 mit einer grösseren Genauigkeit. Unterirdische Bauten sind betreffend Vollständigkeit unzuverlässig.

Datengrundlage:

Landesvermessung (Bezugsrahmen LV03)

Weitere Informationen zu diesem Thema:

Finden Sie unter diesem Link

Geodatenelemente:

Die vollständige Metadatenbeschreibung der Geodatenelemente finden Sie ebenfalls unter «Amtliche Vermessungsdaten Stadt Zürich Jahresendstand 2015» auf Geocat.ch.

AV_BO_GEBAEUDENUMMER_T:

Nummer der Gebaeudeversicherung GVZ.

AV_BO_PROJGEBAEUDENUMMER_T:

Projektierte Nummer der Gebaeudeversicherung GVZ.

AV_EI_LINIENELEMENT:

Linienelement. Die meisten Linien wurden ab Grundbuchplan digitalisiert. Ihr mittlerer Fehler beträgt ca. ± 10 cm.

AV_EI_OBJEKTNAME_T:

Objektnamen.

AV_EI_OBJEKTNUMMER_T:

Nummer der Gebaeudeversicherung GVZ.

AV_FI_HFP3_T:

Label-Punkt des Gemeindenivellement

AV_FI_LFP2_T:

Label-Punkt des Triangulationspunkt IVter Ordnung

AV_GEB_GEBAEUDEADRESSE_T:

Gebäudeadresse; alle Stati (real, projektiert ...) enthalten..

AV_GEB_KURZSTRNAMEN_UEP5_T:

Kurzstrassennamen; alle Stati (real, projektiert ...) enthalten. Optimiert für Übersichtsplan 5000. Muss mit AV_GEB_STRASSENNAMEN_UEP5_T kombiniert werden.

AV_GEB_LOKALISATIONSNAME:

Offizielle und nicht offizielle Strassennamen.

AV_FI_HFP1:

Landesnivellement Die Höhenfixpunkte sind vollständig vorhanden und werden laufend nachgeführt (Lage und Höhe). Die Höhen der HFP sind mit einem mittleren Fehler von ± 3 mm behaftet.

AV_FI_HFP1_T:

Label-Punkt des Landesnivellement

AV_GEB_STRASSENSTUECK:

Strassenachsen (Polylines).

AV_GEB_STRASSENSTUECK_AP:

Anfangspunkte der Strassenachsen.

AV_GE_HOHEITSGRENZPUNKT:

Hoheitsgrenzpunkt.

AV_GE_HOHEITSGRENZPUNKT_T:

Nummer der Hoheitsgrenzpunkt

AV_LI_GRENZPUNKT_T:

Grenzpunktummer.

AV_LI_GRUNDSTUECK_T:

Grundstücksnummer.

AV_LI_LIEGENSCHAFT_A:

Liegenschaft.

AV_LI_PROJGRUNDSTUECK_T:

Projektierte Grundstuecksnummer.

AV_LI_PROJSELBSTRECHT_A:

Projektiertes Selbstständiges Recht.

AV_RO_LINIENELEMENT:

Rohrleitungen.

AV_FI_LFP3_T:

Label-Punkt des Basispunkt, Verdichtungspunkt, Polygonpunkt, Passpunkt

AV_BO_BOFLAECHESYMBOL:

Bodenbedeckungsflächensymbol.

AV_BO_OBJEKTNAME_T:

Objektnamen.

AV_BO_PROJBOFLAECHE_A:

Projektierte Bodenbedeckungsfläche.

AV_EI_FLAECHENELEMENT_A_R_V:

View auf AV_EI_FLAECHENELEMENT_A; STATUS_TXT = 'real'.

AV_EI_FLAECHENELEMENT_A_P_V:

View auf AV_EI_FLAECHENELEMENT_A; STATUS_TXT <> 'real'.

AV_NO_FLURNAME_T:

Flurnamen.

AV_LI_GRENZPUNKT:

Grenzpunkt.

AV_LI_PROJLIEGENSCHAFT_A:

Projektierte Liegenschaft.

AV_LI_SELBSTRECHT_A:

Selbständiges Recht (Baurecht, Quellenrecht, ...).

AV_GE_GEMEINDEGRENZE_BOUNDARY:

Gemeindegrenze.

AV_PLZ_EINTEILUNG_A:

Postleitzahleinteilung in AV-Genauigkeit.

AV_GEB_GEBAEUDEADRESSE_UEP5_T:

Gebäudeadresse; alle Stati (real, projektiert ...) enthalten. Optimiert für Übersichtsplan 5000.

AV_GEB_STRASSENNAMEN_T:

Strassenamen; alle Stati (real, projektiert ...) enthalten.

AV_GEB_STRASSENNAMEN_UEP5_T:

Strassenamen; alle Stati (real, projektiert ...) enthalten. Optimiert für Übersichtsplan 5000. Muss mit AV_GEB_KURZSTRNAMEN_UEP5_T kombiniert werden.

AV_FI_LFP2:

Triangulationspunkt IVter Ordnung Die Lagefixpunkte sind vollständig vorhanden und werden laufend nachgeführt. Die LFP1 und LFP2 (alt Triangulationspunkte) haben Lage- und Höhen-Koordinaten, bei den LFP3 (alt Polygonpunkte) ist nur die Lage bestimmt worden. Die Genauigkeit der LFP3 entspricht den Anforderungen der amtlichen Vermessung in der Toleranzstufe 2. Das heisst, sie sind mit einem mittleren Fehler von ± 3 cm behaftet.

AV_FI_LFP3:

Bisher Basispunkt, Verdichtungspunkt, Polygonpunkt, Passpunkt Die Lagefixpunkte sind vollständig vorhanden und werden laufend nachgeführt. Die LFP1 und LFP2 (alt Triangulationspunkte) haben Lage- und Höhen-Koordinaten, bei den LFP3 (alt Polygonpunkte) ist nur die Lage bestimmt worden. Die Genauigkeit der LFP3 entspricht den Anforderungen der amtlichen Vermessung in der Toleranzstufe 2. Das heisst, sie sind mit einem mittleren Fehler von ± 3 cm behaftet.

AV_FI_HFP3:

Gemeindenivellement Die Höhenfixpunkte sind vollständig vorhanden und werden laufend nachgeführt (Lage und Höhe). Die Höhen der HFP sind mit einem mittleren Fehler von ± 3 mm behaftet.

AV_BE_BEZIRKSGRENZABSCHNITT:

Bezirksgrenze.

AV_FI_HFP2:

Kantonsnivellement Die Höhenfixpunkte sind vollständig vorhanden und werden laufend nachgeführt (Lage und Höhe). Die Höhen der HFP sind mit einem mittleren Fehler von ± 3 mm behaftet.

AV_BO_BOFLAECHE_A:

Bodenbedeckungsfläche Die Ebene ist vollständig erfasst und wird laufend nachgeführt. Die meisten Linien sind digitalisiert (ab Grundbuchplan). Ihr mittlerer Fehler beträgt ca. ± 10-15 cm.

AV_EI_FLAECHENELEMENT_A:

Flächenelement. Die Ebene ist vollständig erfasst und wird laufend nachgeführt. Die Einzelobjekte Unterkellerungen, Überdachungen, Tunnel, Brücken, Unterführungen, eingedolte öffentliche Gewässer, Silos, Brunnen, Mauern, Treppen, massive Sockel etc. sind als Flächen erfasst. Die meisten Linien wurden ab Grundbuchplan digitalisiert. Ihr mittlerer Fehler beträgt ca. ± 10 cm.

AV_FI_HFP2_T:

Label-Punkt des Kantonsnivellement

AV_FI_LFP1_T:

Label-Punkt des Triangulationspunkt I-IIIter Ordnung

AV_BO_BBNACHFUEHRUNG:

Nachführungstabelle TOPIC Bodenbedeckung

AV_BO_BOFLAECHE_L:

Berandungslinien der Bodenbedeckungsflächen

AV_EI_EONACHFUEHRUNG:

Nachführungstabelle TOPIC Einzelobjekte

AV_LI_LSNACHFUEHRUNG:

Nachführungstabelle TOPIC Liegenschaften

AV_GE_GEMEINDEGRENZE_A:

Gemeindegebiet

AV_BO_OBJEKTNAME_UEP5_T:

Objektnamen Bodenbedeckung. Optimiert für Übersichtsplan 5000.

AV_EI_OBJEKTNAME_UEP5_T:

Objektnamen Einzelobjekte. Optimiert für Übersichtsplan 5000.

AV_FI_LFP1:

Triangulationspunkt I-IIIter Ordnung Die Lagefixpunkte sind vollständig vorhanden und werden laufend nachgeführt. Die LFP1 und LFP2 (alt Triangulationspunkte) haben Lage- und Höhen-Koordinaten, bei den LFP3 (alt Polygonpunkte) ist nur die Lage bestimmt worden. Die Genauigkeit der LFP3 entspricht den Anforderungen der amtlichen Vermessung in der Toleranzstufe 2. Das heisst, sie sind mit einem mittleren Fehler von ± 3 cm behaftet.

Statisches Vorschaubild:

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